Die Gehälter in Heidenheim an der Brenz
Heidenheim an der Brenz ist eine Stadt im östlichen Baden-Württemberg und liegt an der Grenze zum Freistaat Bayern. Die in der Nähe von Aalen und Ulm gelegene Stadt ist verkehrsgünstig an die BAB A7 angebunden; durch das Stadtgebiet führt eine Bundesstraße. Heidenheim ist regional und überregional an das Netz der Deutschen Bahn angeschlossen, und zudem durch mehrere Buslinien mit einem zuverlässigen Personennahverkehr ausgestattet. Als Industriestandort mit Tradition bietet Heidenheim viele Arbeitsplätze in der produzierenden Industrie. Mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe sind zahlreich angesiedelt, wie auch Schulen und Berufsschulen, unter anderem für Hauswirtschaft. Die erforderlichen Einkaufsmöglichkeiten, ein angenehmes Freizeitangebot und eine funktionierende Gastronomie sind ebenfalls vorhanden.
Das Durchschnittsgehalt für REFA-Ingenieur in Heidenheim an der Brenz beträgt 5.591,24 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 5.591,24 | € 5.591,24 | € 5.591,24 |
Netto | € 3.141,04 | € 3.141,04 | € 3.141,04 |
REFA-Ingenieure/ REFA-Ingenieurinnen prüfen die Wirtschaftlichkeit industrieller Arbeitsabläufe. Sie entwickeln und implementieren bei anstehenden Rationalisierungsmaßnahmen und Umstrukturierungen Prozesse zur Organisation und Steuerung der Vorhaben.
Ihre Arbeitsstätten sind in produktionsorientierten Industrieunternehmen oder großen Handwerksbetrieben in nahezu allen Wirtschaftszweigen angesiedelt. Die Ausbildung zum REFA-Ingenieur/in ist eine modulare Weiterbildung, die sich an den Vorgaben des REFA-Verbandes (Verband für Arbeitsgestaltung, Betriebsorganisation und Unternehmensentwicklung) orientiert und je nach Unterrichtsform und Bildungsziel bis zu 9 Monate dauern kann. Die Weiterbildungen teilen sich in drei Bereiche: Im Bereich Produktion und Logistik ist die Grundausbildung angesiedelt, .
Die Gehäter REFA-Ingenieur basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden